Familien- und Sozialpaket

In der Gemeinderatssitzung am 26.06.2025 wurden neue Förderrichtlinien mit Wirksamkeit ab 01.09.2025 beschlossen.

Das Familien- und Sozialpaket in der bisherigen Form ist bis 31.08.2025 in Kraft. 

Unterstützt werden vor allem die vier Zielgruppen "Kinder und Jugend", "Familien", "Senior*innen und Pflegebedürftige Menschen" sowie "Menschen mit besonderen Bedürfnissen".


Wichtig: Der Sozialpass muss im Vorhinein für den Förderzeitraum gelöst werden!


Zuständig

Formulare