Bauanzeigen

Hier finden Sie das Informationsblatt für Bauwerber*innen!


Folgende Vorhaben sind der Baubehörde schriftlich anzuzeigen:

Vorhaben ohne bauliche Maßnahmen:

Die Änderung des Verwendungszwecks von Bauwerken oder deren Teilen oder die Erhöhung der Anzahl von Wohnungen ohne bewilligungspflichte Abänderung, wenn hierdurch

- Festlegungen im Flächenwidmungsplan,
- Bestimmungen des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014 i.d.g.F
- der Stellplatzbedarf für Kraftfahrzeuge oder für Fahrräder
- der Spielplatzbedarf
- die Festigkeit und Standsicherheit
- der Brandschutz
- die Barrierefreiheit
- die Belichtung
- die Trockenheit
- der Schallschutz oder
- der Wärmeschutz

betroffen werden könnten.

  • Einfriedungen, die keine baulichen Anlagen sind und gegen öffentliche Verkehrsflächen gerichtet werden, innerhalb eines Abstandes von 7m von der vorderen Grundstücksgrenze.
  • Die Abänderung oder ersatzlose Auflassung von Pflichtstellplätzen (§63 und §65)
  • Die Ableitung oder Versickerung von Niederschlagswässern ohne bauliche Anlagen in Ortsbereichen
  • Die regelmäßige Verwendung eines Grundstückes oder –teils im Bauland als Stellplatz für Fahrzeuge und Anhänger
  • Die Verwendung eines Grundstückes als Lagerplatz für Material aller Art, ausgenommen Abfälle gemäß Anhang 1 des NÖ Abfallwirtschaftsgesetzes 1992 i.d.g.F, über einen Zeitraum von 2 Monaten
  • Die nachträgliche Konditionierung oder die Änderung der Konditionierung von Räumen in bestehenden Gebäuden ohne bewilligungsbedürftige bauliche Änderung (z.B. Beheizung bisher unbeheizter oder nur geringfügig temperierter Räume)

Vorhaben mit geringfügigen baulichen Maßnahmen:

  • Die Aufstellung von begehbaren Folientunnels für gärtnerische Zwecke
  • Die temporäre Aufstellung von nicht ortsfesten Tierunterständen mit einer überbauten Fläche von insgesamt nicht mehr als 50m² sowie von mobilen Geflügelställen jeweils auf demselben Grundstück
  • Die Herstellung und Veränderung von Grundstücksein- und –ausfahrten im Bauland
  • Die nachträgliche Herstellung von Wärmedämmung bei Gebäuden

Vorhaben in Altortgebieten:

  • Der Abbruch von Gebäuden soweit sie nicht unter §14 Z8 (bewilligungspflichtig) fallen
  • Die Aufstellung von Pergolen straßenseitig und im seitlichen Bauwich
  • Die Änderung im Bereich der Fassadengestaltung (z. B. der Austausch von Fenstern, die Farbgebung, Maßnahmen für Werbezwecke) oder der Gestaltung der Dächer

Bitte mitbringen:

  • Anzeige formlos
  • Maßstäbliche Darstellung (2-fach)
  • Beschreibung des Vorhabens (2-fach)

Zuständig