Eheschließung

Bitte mitbringen:

  • Amtlichen Lichtbildausweis
  • Geburtsurkunden
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Heiratsurkunden von Vorehen
  • Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
  • Nachweise über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden)
  • Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
  • Meldenachweise
  • (weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, je nach Sachlage vorzulegen sein)
  • Gebühren auf Anfrage
  • Gerichtsbeschluss über Ehemündigkeit 
  • Einwilligung des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin
  • evtl. Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft

Zuständig Standesamt

Zuständig