Hilfe für die Ukraine - Behördliches

Grundversorgung

Hilfs- und schutzbedürftige Menschen erhalten im Rahmen der Grundversorgung die notwendige Unterstützung, um Grundbedürfnisse ihres täglichen Lebens rasch decken zu können. 


Höhe der Grundversorgung

Bei individueller Unterbringung: 

Verpflegungsgeld (monatlich)

  • € 215,- für Erwachsene 
  • € 100,- für Minderjährige

Mietzuschuss (monatlich) bis zur Höhe der tatsächlichen Mietkosten

  • max. € 300,- für Familien (ab zwei Personen)
  • max. € 150,- für Einzelpersonen

 Schulbedarf für Schulkinder

  • € 200,- pro Kind und Jahr

Bekleidungshilfe

  • € 150,- pro Person und Jahr

Krankenversicherung (Vorsprache bei der ÖGK in Mistelbach notwendig)


Antragstellung

Erfolgt, wie die Anmeldung im Zentralen Melderegister (Hauptwohnsitz-Meldung), bei der jeweiligen Behörde.

Für Personen mit Anmeldung in der Stadtgemeinde Wolkersdorf:
Bürgerservice im Rathaus Wolkersdorf
Tel.: 02245 2401 0 bzw. buergerservice@wolkersdorf.at
Öffnungszeiten
Mo, Mi, Do   07:30 – 15:30
Di                      07:30 – 18:00
Fr                       07:30 – 12:30 

VORAUSSETZUNGEN

  • Unterkunft 
  • Prüfung der Identität (Reisepass, Lichtbildausweis, Glaubhaftmachung der Identität)
  • Hauptwohnsitz-Meldung
  • Inländische Bankkonto-Verbindung

Step by Step Anleitung 

Von der Unterkunft bis zur Krankenversicherung

  1.  Unterkunft suchen und Wohnvereinbarung treffen 
  2. Hauptwohnsitz anmelden >Rathaus Wolkersdorf - Bürgerservice
  3. Inländisches Bankkonto eröffnen >Bank
  4. Grundversorgung beantragen >Rathaus Wolkersdorf - Bürgerservice
  5. Ausweis für Vertriebene >Fremdenpolizei in Schwechat, St. Pölten Achtung: Nur mit Terminvereinbarung
         Der Ausweis wird Ihnen anschließend an die Meldeadresse zugeschickt.
  6. Krankenversicherungsnachweis >ÖGK Mistelbach 

Ausweis für Vertriebene - Registrierung

Vorübergehend Aufenthaltsberechtigte als Vertriebene in Österreich erhalten den Aufenthaltstitel „Ausweis für Vertriebene“. Dieser kann als Identitätsnachweis verwendet werden und ist für den Zugang zum Arbeitsmarkt notwendig. Zuständig für die Ausstellung der Aufenthaltskarte ist das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl.

Für die Ausstellung des Ausweises für Vertriebene ist eine Registrierung notwendig. Details zu den notwendigen Schritten zur Antragstellung entnehmen Sie bitte der Website des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl sowie auf untenstehendem Informationsblatt.

Eine Registrierung ist in Niederösterreich aktuell bei folgenden Stellen und NUR MIT TERMIN möglich:

  • Bundesministerium für Inneres, Regionaldirektion Wien, 1080 Wien, Hernalser Gürtel 6-12, Tel. +43 59133 98 7801, Fax +43 59133 98 7599, E-Mail: bfa-rd-w-einlaufstelle@bmi.gv.at
  • Polizeianhaltezentrum St. Pölten, 3100 St. Pölten, Linzer Straße 47
    Kontakttelefonnummer für die Terminvereinbarung: 059133/35-1911
    Öffnungszeiten für die Erfassung: Mo – So,  08.00 – 18.00 Uhr
  • Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) Wiener Neustadt, 2700 Wiener Neustadt, Maria Theresien-Ring 9
    Kontakttelefonnummer für die Terminvereinbarung: 0591 33/37-1 903
    Öffnungszeiten für die Erfassung: Mo - Fr, 08:00 – 18:00 Uhr

Das Innenministerium bittet um Verständnis, dass die Zusendung des Ausweises mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann.

Informationsblatt – Vertriebene aus der Ukraine - Registrierung 


Formulare und Dokumente

Meldezettel_Übersetzung_UK - Форма реєстрації.pdf herunterladen (0.15 MB)

Grundversorgung -Antragstellung Державна програма базової допомоги біженцям з України.pdf herunterladen (0.42 MB)

Infoblatt_-_Vertriebene_aus_der_Ukraine.pdf herunterladen (0.22 MB)

Vertriebenenausweis_-_Registrierungsformular_-_Vertriebene_aus_der_Ukraine.pdf herunterladen (0.09 MB)