Meisterprämie (Sport)

MEISTERPRÄMIE IN DER STADTGEMEINDE WOLKERSDORF IM WEINVIERTEL

Förderrichtlinien 

I. Präambel 

Die Stadtgemeinde Wolkersdorf im Weinviertel möchte seinen EinwohnerInnen und Vereinen, die im Zuge der Erbringung von sportlichen Leistungen enorme persönliche und finanzielle Anstrengungen aufwenden und dabei auch erfolgreich sind, eine Anerkennung aussprechen. Diese wird in Form einer Meisterprämie zum Ausdruck gebracht. Die Stadtgemeinde Wolkersdorf beabsichtigt, mit diesen Richtlinien eine Einheitlichkeit der Vergabekriterien und Transparenz bei der Vergabe zu schaffen. 

II. Voraussetzungen für ein Ansuchen um die Meisterprämie 

  • Dieser Anerkennungspreis gilt für Vereine und Privatpersonen und kann ausschließlich mittels Ansuchen über ein Formular der Stadtgemeinde Wolkersdorf eingereicht werden.
  • Pro Person oder Verein kann pro Jahr maximal ein Ansuchen gestellt werden (es sind keine Mehrfacheinreichungen pro Jahr möglich).
  • Einreichfrist bis 6 Monate nach Erreichen des Meistertitels bei der Stadtgemeinde einlangend 
  • Meisterprämien werden nur für Erstplatzierungen vergeben. 
  • Anspruch haben nur Vereine mit Sitz in der Stadtgemeinde Wolkersdorf sowie Privatpersonen, die in der Stadtgemeinde Wolkersdorf ihren Hauptwohnsitz haben. 

III. Arten der Meisterprämie 

  • Titel bis einschließlich Bezirks- oder Regionalebene € 500,- 
  • Titel auf Landesebene € 750,-
  • Titel auf Bundesebene € 1000,-
  • Titel auf EU-Ebene oder Weltmeister € 1250,- 

IV. Ansuchen um Meisterprämie 

Als schriftliches Ansuchen ist das auf der Website der Stadtgemeinde Wolkersdorf (www.wolkersdorf.at) downloadbare Formular zu verwenden. Diesem Formular sind die darin geforderten Unterlagen beizulegen. 

V. Zusage der Meisterprämie 

Der Antrag um die Meisterprämie wird dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Zusage erhält die Antragstellerin bzw. der Antragssteller schriftlich zugestellt und beinhaltet die Höhe der Meisterprämie. Die Vergabe erfolgt nach Maßgabe der vorhandenen Budgetmittel. Ein Rechtsanspruch auf Auszahlung einer Meisterprämie besteht nicht.

Zuständig

Formulare