Meisterprämie (Sport)

MEISTERPRÄMIE IN DER STADTGEMEINDE WOLKERSDORF IM WEINVIERTEL

Förderrichtlinien gültig ab dem 01.07.2025


I. Präambel

Die Stadtgemeinde Wolkersdorf im Weinviertel möchte Vereinen, die im Zuge der Erbringung von sportlichen Leistungen enorme persönliche und finanzielle Anstrengungen aufwenden und dabei auch erfolgreich sind, eine Anerkennung aussprechen. Diese wird in Form einer Meisterprämie zum Ausdruck gebracht.

Die Stadtgemeinde Wolkersdorf beabsichtigt, mit diesen Richtlinien eine Einheitlichkeit der Vergabekriterien und Transparenz bei der Vergabe zu schaffen.

II. Voraussetzungen für ein Ansuchen um die Meisterprämie

  • Dieser Anerkennungspreis gilt für Vereine und kann ausschließlich mittels Ansuchen über ein Formular der Stadtgemeinde Wolkersdorf eingereicht werden.
  • Pro Verein kann pro Jahr maximal ein Ansuchen gestellt werden (es sind keine Mehrfacheinreichungen pro Jahr möglich).
  • Einreichfrist bis 6 Monate nach Erreichen des Meistertitels bei der Stadtgemeinde einlangend.
  • Meisterprämien werden nur für Erstplatzierungen vergeben.
  • Anspruch haben nur Vereine mit Sitz in der Stadtgemeinde Wolkersdorf.

III. Arten der Meisterprämie

  • Titel bis einschließlich Bezirks- oder Regionalebene € 250,- 
  • Titel auf Landesebene € 500,-
  • Titel auf Bundesebene € 700,-
  • Titel auf Europa-Ebene oder Weltmeister € 1000,-

IV. Ansuchen um Meisterprämie

Als schriftliches Ansuchen ist das auf der Website der Stadtgemeinde Wolkersdorf (www.wolkersdorf.at) downloadbare Formular zu verwenden. Diesem Formular sind die darin geforderten Unterlagen beizulegen.

V. Zusage der Meisterprämie

Der Antrag um die Meisterprämie wird dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Zusage erhält der Antrag stellende Verein schriftlich zugestellt und beinhaltet die Höhe der Meisterprämie. Die Vergabe erfolgt nach Maßgabe der vorhandenen Budgetmittel. Ein Rechtsanspruch auf Auszahlung einer Meisterprämie besteht nicht.

Zuständig

Formulare